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Was sagen unsere Kunden?


Freie Werkstätten: Neuwagengarantie bleibt!


Bei Neuwagengarantien stellen sich die Hersteller oft stur – doch meist zu Unrecht! EU-Urteil stärkt freie Kfz-Werkstätten.


Immer wenn die Vertragswerkstatt sagt, nur sie dürfe neue Autos reparieren, dann ist Misstrauen angebracht. Und wenn es heißt, nur in der Vertragswerkstatt könne so gearbeitet werden, dass Garantieansprüche weiterhin gelten, dann ist das eine reine Drohgebärde.


Sicherlich wird in der Vertragswerkstätten in der Regel hervorragende Arbeit geleistet, aber man will eben auch Geld verdienen. Und daher behauptet man so einiges, was nicht der Wahrheit entspricht. Wir Kunden sollen zahlen und dabei glauben, dass dies alles so sein muss.


Beispiel: Man entdeckt einen Defekt während der Garantiezeit und muss in die Werkstatt. Das sollte kein Problem sein, denn schließlich gewährt der Hersteller eine Garantie, in der Schäden uneingeschränkt behoben werden. Doch häufig weigern sich viele Hersteller, den Schaden „auf Garantie“ laufen zu lassen, wenn man während der Garantiezeit mit seinem Wagen einmal in einer freien Werkstatt und nicht in einer Vertragswerkstatt war. Auch wenn man dort eine Inspektion vornehmen lässt, genau wie es der Hersteller im Serviceplan vorschreibt.


Mit dieser Haltung verstößt der Hersteller jedoch klar gegen geltendes EU-Recht. Das erlaubt nämlich folgendes: Wenn ein Wagen gemäß Herstellervorgaben repariert oder gewartet wird, dann kann das in jeder freien Werkstatt und zu jeder Zeit geschehen. Die Garantieansprüche behält der Fahrzeughalter auf jeden Fall weiterhin bei.


Doch Achtung: Das Urteil gilt nur für die sog. Neuwagengarantie, die beim Kauf extra bezahlt wurde. Bei der beim Neuwagenkauf üblichen Herstellergarantie, handelt es sich um eine freiwillige Gewähr des Herstellers und darum darf er auch Inspektionen in der Vertragswerkstatt zur Bedingung machen.


Die Aussagen der Hersteller, dass man die Garantie verlieren würde, sind reines Negativ-Marketing! Der Verband der GVA, der in Deutschland die Freien Werkstätten vertritt, weiß ein Lied davon zu singen. Die Akten solcher Einschüchterungen und Drohungen füllen dort die Regale!

 


Was viele Autobesitzer nicht wissen: Der Verkauf von Neuwagen ist aufgrund von Preiskämpfen und hohen Rabatten für die Autohersteller längst nicht mehr lukrativ. Das Hauptgeschäft wird mittlerweile an der Hebebühne und im sog. After-Sales-Market gemacht, also bei Service und Zubehör, mit Ersatzteilen und Reparaturen. Seit Jahren schon ein Milliardengeschäft, das sich Hersteller und Vertragspartner nicht durch informierte und mündigen Kunden vermasseln lassen wollen.


Alle Hersteller wissen, dass die Garantiezeit für sie Gold wert ist. So haben Untersuchungen gezeigt, dass die Bindung des Käufers zu seiner Vertragswerkstatt nach Ablauf der Garantiezeit drastisch abnimmt. Von da an orientieren sich die meisten Autobesitzer vornehmlich nach der günstigsten Möglichkeit für Service, Reparaturen und Ersatzeile und frequentieren verstärkt die freien Werkstätten. Daher gilt es für die Autobauer, das Eisen zu schmieden, so lange es noch heiß ist.

 


Kollege Bordcomputer hilft

Dabei machen sich die Hersteller die immer kompliziertere Fahrzeugtechnik zum Komplizen. Denn viele Serviceleistungen, wie beispielsweise der Austausch der Batterie oder das Wechseln der Bremsen, funktionieren bei modernen Pkw nur noch über den Bordcomputer. Das heißt, damit das neue Teil auch seinen Dienst aufnimmt, muss man schlussendlich doch wieder in die Vertragswerkstatt, um die entsprechenden Einstellungen im System des Bordcomputers vornehmen zu lassen.

Doch damit verstoßen die Autohersteller schon wieder gegen geltendes Recht, denn eigentlich müssten sie alle relevanten, technischen Zugangsdaten an die freien Werkstätten weiterleiten. Die EU will damit ein Dienstleistungsmonopol verhindern. Doch die Hersteller verlangen für diese wertvollen Zugangsdaten teilweise erhebliche Gebühren von den „Freien“. Dies kann schnell in die Tausende gehen. Und dann kann es durchaus vorkommen, dass die Datensätze nicht einmal vollständig sind.

Die Autoindustrie rechtfertigt diese Praxis damit, dass der Gesetzgeber eben nicht klar definiert hat, wie viele Daten man im Einzelfall wirklich preisgeben müsse.


Sparen mit baugleichen Ersatzteilen

Jedoch ist man selbst in der Vertragswerkstatt der Preisgestaltung nicht willkürlich ausgeliefert. Denn man kann bei der Auftragserteilung ruhig darum bitten, dass keine teuren Ersatzteile vom Hersteller verwendet werden sollten, sondern baugleiche Ersatzeile vom freien Teilemarkt. Diese stammen in der Regel von denselben Zulieferern und können bis zu 40 Prozent günstiger sein. Die teuren Ersatzteile vom Hersteller sind im Allgemeinen baugleich und tragen lediglich das Markenlogo des Herstellers oder werden in einer Markenverpackung vertrieben.

Allerdings kann man die Vertragswerkstatt nur bitten, so zu verfahren. Denn verpflichtet sind sie dazu nicht.

"Lösen Sie Probleme am besten dann, wenn sie noch ganz klein sind."

(Axel Haitzer)